NISV-Richtlinie
Die Verordnung zum Schutz vor schädlicher nichtionisierender Strahlung (NISV) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Sie legt Regeln für den Einsatz nichtionisierender Strahlung am Menschen fest, wenn diese zu kosmetischen oder nicht-medizinischen Zwecken verwendet wird. Ziel der Verordnung ist der Schutz von Kunden und Anwendern durch die Festlegung sicherer Standards und Nutzungsanforderungen.
Regulierte Geräte durch die NISV
Die NISV unterscheidet zwischen verschiedenen Gerätetypen, die nichtionisierende Strahlung nutzen. Darunter fallen Ultraschallgeräte, Laser, intensive Lichtquellen, Hochfrequenzgeräte, Niederfrequenzgeräte, Gleichstromgeräte und Magnetfeldgeräte. Details zu den genauen Anforderungen für jedes Gerät finden Sie in § 2 Absatz 1 NISV: Link zur Verordnung.
Betriebsvorgaben und Anwendungseinschränkungen
Seit dem 1. Januar 2021 dürfen bestimmte Laserbehandlungen nur noch von Ärzten durchgeführt werden. Hierzu gehören:
- Tattoo- und Permanent-Makeup-Entfernung
- Behandlungen von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen
- Ablative Laseranwendungen
- Anwendungen, bei denen die Epidermis verletzt wird
- Strahlenanwendungen, die über die Haut hinaus wirken, wie Fettgewebereduktion.
Für jede Behandlung müssen zudem Dokumentationen über das Gerät und die Anwendung erstellt werden. Ab dem 1. April 2021 gilt außerdem eine Meldepflicht: Alle Geräte sind bis spätestens 14 Tage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Zuständige Behörde
Eine Übersicht der zuständigen Behörden stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bereit: Übersicht BMUV.
Nachweispflicht der Fachkunde
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Fachkundenachweis für Anwender vorgeschrieben, der über zertifizierte Bildungseinrichtungen zu erwerben ist. Je nach eingesetzter Technologie gibt es vier Fachkundemodule:
- Ultraschall (40 LE, jeweils 45 Minuten)
- Optische Strahlung (120 LE, jeweils 45 Minuten)
- EMF (40 LE, jeweils 45 Minuten)
- EMF zur Stimulation (24 LE, jeweils 45 Minuten)
Zur Unterstützung der Anwender bietet die Baga Bildungsakademie kombinierte E-Learning- und Präsenzkurse für die NISV-Fachkunde an. Weitere Informationen und Kursbuchungen finden Sie unter www.baga-bildungsakademie.de.
Kontakt
Bei Fragen zur NISV können Sie sich an Frau Meike Stöber wenden:
Tel.: +49 (0) 3641 7700-341
Mobil: +49 (0) 173 4648751
E-Mail: meike.stoeber@asclepion.com